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Kündigung erhalten: Welche Fristen Arbeitnehmer beachten müssen

23. September 2026

Eine Kündigung kommt für viele Arbeitnehmer unerwartet. Umso wichtiger ist es, die nächsten Schritte nicht überstürzt anzugehen – gleichzeitig aber wichtige Fristen im Blick zu behalten.

Gerade bei einer möglichen Kündigungsschutzklage kann schnelles Handeln entscheidend sein. Arbeitnehmer aus Magdeburg und der Region sollten daher frühzeitig prüfen, welche Fristen gelten und welche Möglichkeiten sie haben.

Was Betroffene wissen sollten

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Eine Kündigung ausschließlich per E-Mail, WhatsApp oder SMS erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht.

Besonders wichtig ist der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung zugeht. Denn ab diesem Zeitpunkt können entscheidende Fristen beginnen.

Möchte ein Arbeitnehmer geltend machen, dass die Kündigung unwirksam ist, muss eine Kündigungsschutzklage grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. Wird diese Frist versäumt, kann die Kündigung grundsätzlich als wirksam gelten.

Daneben sollte geprüft werden, ob die richtige Kündigungsfrist eingehalten wurde. Nach § 622 BGB beträgt die gesetzliche Grundkündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Während einer vereinbarten Probezeit kann regelmäßig eine Frist von zwei Wochen gelten. Tarifverträge oder Arbeitsverträge können jedoch abweichende Regelungen enthalten.

Nach Erhalt einer Kündigung sollten Arbeitnehmer daher insbesondere prüfen:

  • Wann ist das Kündigungsschreiben tatsächlich zugegangen?
  • Welche Kündigungsfrist ist im Arbeitsvertrag vereinbart?
  • Gilt möglicherweise ein Tarifvertrag?
  • Ist das angegebene Beendigungsdatum korrekt?
  • Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die Kündigung unwirksam sein könnte?

Typische Fehler vermeiden

Nach einer Kündigung entstehen schnell Unsicherheiten. Einige Fehler können die eigenen Handlungsmöglichkeiten erheblich einschränken.

1. Die Drei-Wochen-Frist unterschätzen
Auch wer zunächst mit seinem Arbeitgeber sprechen möchte, sollte die Frist für eine mögliche Kündigungsschutzklage unbedingt im Blick behalten.

2. Nur auf das Datum der Kündigung achten
Entscheidend ist grundsätzlich der Zugang des Kündigungsschreibens – nicht allein das Datum, das darauf vermerkt ist.

3. Die Kündigungsfrist ungeprüft akzeptieren
Je nach Beschäftigungsdauer, Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann eine andere oder längere Kündigungsfrist gelten.

4. Automatisch von einer Abfindung ausgehen
Eine Kündigung führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf Abfindung. Ein gesetzlicher Abfindungsanspruch besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Wann anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist

Eine arbeitsrechtliche Prüfung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn Zweifel an der Kündigungsfrist oder am Kündigungsgrund bestehen, eine fristlose Kündigung ausgesprochen wurde oder eine Kündigungsschutzklage erwogen wird.

Für Arbeitnehmer in Magdeburg, der Region Magdeburg und Sachsen-Anhalt kann eine frühzeitige rechtliche Einschätzung helfen, die eigenen Möglichkeiten realistisch einzuschätzen und wichtige Fristen nicht zu versäumen.

Fazit

Nach einer Kündigung zählt vor allem eines: Fristen im Blick behalten und die eigene Situation sorgfältig prüfen. Besonders die Drei-Wochen-Frist für eine mögliche Kündigungsschutzklage sollte nicht unterschätzt werden.

Wer unsicher ist, ob die Kündigung wirksam ist oder welche Schritte sinnvoll sind, kann sich frühzeitig rechtlich beraten lassen.

Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Rechtsanwalt Stefan Schminke berät Mandanten in Magdeburg kompetent und persönlich.